![Was bringt Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen und ein besseres Leben zu suchen? | Bild: © earthlink e.V. [alle Rechte vorbehalten] - Was bringt Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen und ein besseres Leben zu suchen? Was bringt Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen und ein besseres Leben zu suchen? | Bild: © earthlink e.V. [alle Rechte vorbehalten] -](https://www.fluchtgrund.de/files/2021/07/was_bringt_menschen_dazu-713x628.png)
Was bringt Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen und ein besseres Leben zu suchen? | Bild: © earthlink e.V. [alle Rechte vorbehalten] -
UN-Urteil stützt Asylansprüche von Klimaflüchtlingen
Ein Leben auf einer kleinen Insel mitten im Ozean, umgeben von Sonnenschein und Palmen, ist für viele Menschen eine Traumvorstellung. Doch der Klimawandel ist dabei, daraus einen Alptraum zu machen. Noch in diesem Jahrhundert werden kleine Inselstaaten des Pazifiks vollständig versunken sein. Deswegen hat Ioane Teitiota aus Kiribati, einem der Kleinstaaten, sich an den UN-Menschenrechtsausschuss gewandt. Er hatte 2010 in Neuseeland Asyl als „Klimaflüchtling“ beantragt. Dieser Antrag wurde jedoch verweigert und der Mann aus Kiribati wurde wieder dorthin abgeschoben.
Zu Beginn dieses Jahres fällte der UN-Menschenrechtsauschuss ein Urteil, das Katharina Schuetze, Expertin für die Pazifik-Region bei Amnesty International, als Präzedenzfall einstuft. Demnach würden Staaten gegen Menschenrechte verstoßen, wenn Menschen in Länder abgeschoben werden, in denen sie aufgrund des Klimawandels Lebensgefahr oder unmenschliche Verhältnisse erwarten. Der Mann aus Kiribati sprach von dortigen Konflikten um Land, Trinkwasserknappheit und steigendem Meerwasser. Dieses verringere die verfügbaren Flächen für Landwirtschaft. Mit der Abschiebung in sein Heimatland sah Ioane Teitiota sein Recht auf Leben verletzt. Der UN-Auschuss billigte zwar seine Abschiebung, machte aber deutlich, dass die Lebensbedrohung durch den Klimawandel in zukünftigen Asylverfahren eine Rolle spielen müsste. Das Urteil des UN-Menschenrechtsausschusses sende laut Schuetze ein deutliches Signal: „Die Pazifischen Inseln müssen nicht erst untergegangen sein, bevor die menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz des Lebens greifen“. Zusammen mit 114 anderen Staaten müssen sich Neuseeland und Deutschland jetzt an die Vorgaben des Ausschusses halten. 1)Tagesschau: „Mein Dorf versinkt im Meer“: Artikel vom 10.11.2017 2)Amnesty International: UN-Menschenrechtsausschuss stärkt Rechte von Klimaflüchtlingen: Pressemitteilung vom 21.1.2020
Der Begriff „Klimaflüchtling“ ist allerdings umstritten. Benjamin Schraven vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik kritisiert die Eindimensionalität des Begriffs. Der Klimawandel würde zwar eine wichtige Rolle bei Migration und Flucht spielen, dazu kämen aber noch politische, soziale und ökonomische Faktoren. Auch die immer wieder kursierende Zahl von 200 Millionen potentiellen Klimaflüchtlingen sei zu vereinfacht dargestellt. Viele der vom Klimawandel betroffenen Menschen würden nicht zwingend die Flucht aus ihrem Heimatland nach Europa antreten, sondern oft auch in anliegende Länder emigrieren. Die Bundesregierung teilt diesen Eindruck ebenso und lehnt den Begriff des „Klimaflüchtlings“ ab. Ebenso stellten die Folgen des Klimawandels aus ihrer Sicht keine alleinige Grundlage für einen Asylanspruch dar. 3)Welt: Klimaflüchtlinge gibt es nicht, stellt die Bundesregierung klar: Artikel vom 22.1.2020 4)Deutschlandfunk: „Hände weg vom Begriff Klimaflüchtling“: Artikel vom 28.07.2019
Klar ist allerdings, dass Klimawandel und Konsumverhalten weiterhin einen großen Beitrag zu Fluchtursachen und den Bedingungen im globalen Süden leisten. Auch wenn die Bundesregierung nicht von Klimaflüchtlingen sprechen will, nimmt sie das Urteil des UN-Menschenrechtsauschusses doch in die Pflicht, mehr Verantwortung für die Folgen des Klimawandels zu übernehmen.
Fußnoten und Quellen:
Keine Kommentare