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Was bringt Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen und ein besseres Leben zu suchen? | Bild: © earthlink e.V. [alle Rechte vorbehalten] -
Die Freihandelspolitik der EU: Wirtschaft statt Menschenrechte
Die Europäische Union und Mexiko unterzeichneten 1997 ein gemeinsames Handelsabkommen. Es trat 2000 in Kraft und war ursprünglich als Reaktion auf das amerikanisch-mexikanische Abkommen NAFTA gedacht. Die EU trug Sorge, dass europäische Unternehmen durch die Handelspräferenzen, die sich die NAFTA-Staaten untereinander gewährten, ins Hintertreffen geraten würden. Der Plan ging für die EU auf, für Mexiko aber hatte das Handelsabkommen nie die erwünschten Effekte. Bis zuletzt war das Handelsdefizit verlustbringend. In den letzten beiden Jahren verschlechterte sich das Defizit sogar weiter. 1) Brot für die Welt: Menschenrechte auf dem Abstellgleis; Artikel vom 01.05.2017 Dieser Umstand veranlasste die beiden Akteure zu einem Modernisierungsplan, der 2015 beschlossen wurde und die Zusammenarbeit verfestigen und intensivieren soll. Aufgrund der protektionistischen Politik von US-Präsident Trump einigte man sich Anfang 2017 sogar auf die Beschleunigung der Modernisierung. 2) FAZ: EU und Mexiko wollen Freihandelsabkommen schneller; Artikel vom 01.02.2017 Es sollte ein Zeichen für den globalen Freihandel sein. Bei genauerer Betrachtung aber bekommen der Handelsvertrag und die dazugehörige Modernisierung erste Risse. Zum einen, weil das Abkommen in der Vergangenheit wenig zur Freiheit in Mexiko beigetragen hat, und zum anderen, weil auch der Modernisierungsplan einige bedenkliche Fragen aufwirft.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Vertrag wenig bewirkt hat, um die Situation der Menschen in Mexiko zu verbessern. Weder wurden die Gehälter signifikant angehoben und sichere Arbeitsplätze geschaffen, noch wurden menschenrechtliche Standards durchgesetzt. Obwohl im Vertrag des Handelsankommens in Artikel 1 eine Menschenrechtsklausel festgesetzt wurde, die besagt, dass der Respekt vor demokratischen Prinzipien und grundlegenden Menschenrechten einen wesentlichen Bestandteil des Abkommens darstellt, konnten keine Verbesserungen erzielt werden. Bei einem Verstoß gegen diese Prinzipien wären Sanktionen bis hin zur Aussetzung des Abkommens vorgesehen, sodass die EU auf dem Papier ein Druckmittel hätte. 3) Brot für die Welt: Menschenrechte auf dem Abstellgleis; Artikel vom 01.05.2017 In der Realität jedoch wurde diese Klausel aufgrund von technischen Mängeln und schlichtem Desinteresse der EU nie aktiviert, sodass willkürliche Inhaftierungen, Folter, extralegale Hinrichtungen, Verfolgung und Ermordung von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten in Mexiko noch immer auf der Tagesordnung stehen. 4) epo: Studie warnt vor negativen Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte; Artikel vom 19.05.2017
Doch leider bieten auch die geplanten Änderungen wenig Grund zur Hoffnung. In der Landwirtschaft droht das neue Abkommen globale Saatgutkonzerne auf Kosten kleinerer Landwirte noch weiter zu bevorteilen. Die Pläne sehen eine Beschränkung des freien Saatgutaustausches vor, was den Zugang zu Saatgut erschweren und die Artenvielfalt deutlich einschränken würde. Kleinbauern würden sich ihrer Existenz- und Ernährungsgrundlage bedroht sehen, und den globalen Konzernen wie Monsanto und Bayer würden sich weitere Gewinnmöglichkeiten eröffnen. 5) Brot für die Welt: Menschenrechte auf dem Abstellgleis; Artikel vom 01.05.2017
Einen weiteren kritikwürdigen Punkt stellen die geplanten Erleichterungen bei Investitionen im Energiesektor dar. Plan der EU ist es, den Energiemarkt in Mexiko zu öffnen und weiter zu privatisieren. Dabei sollen internationale Ausschreibungen eingeführt werden und Preiskontrollen bei Treibstoffen wegfallen, was unter anderem eine Preiserhöhung von Benzin zur Folge haben würde. Zusätzlich dazu sollen die Subventionen der Stromkosten für Privathaushalte wegfallen. Momentan werden Unternehmen stärker belastet, damit prekäre Privathaushalte von niedrigeren Stromkosten profitieren können. Der EU, die ihre in Mexiko agierenden Unternehmen vor höheren Kosten schützen will, ist das ein Dorn im Auge. In Mexiko hingegen gelten laut der Weltbank 53 Prozent der Bevölkerung als arm. Man kann sich also vorstellen, dass jede weitere Preiserhöhung und Mehrausgabe fatale Folgen haben würde. 6) Brot für die Welt: Menschenrechte auf dem Abstellgleis; Artikel vom 01.05.2017
Ferner ist die Lage der Mexikaner auch aufgrund fehlender Gewerkschaftsrechte misslich. In Mexiko gelten ausbeuterische Schutzverträge, die den Mitarbeitern wenig bis gar nichts helfen. Trotzdem haben europäische Firmen diese Verträge unterzeichnet, und das, obwohl sie damit gegen internationale Arbeitsnormen verstoßen. Doch wer den neuen Modernisierungsplan als Lösung des Problems ansieht, wird womöglich enttäuscht. Vielmehr deutet einiges auf die Verfestigung des status quo hin, da die bisherige Sozialpolitik der EU in Handelsfragen auf wirtschaftliche Prosperität abzielt. Menschenrechtliche Aspekte hingegen spielen allem Anschein nach eine untergeordnete Rolle.
Wenn die EU mit dem Handelsabkommen wider Erwarten aber doch ihren eigenen menschenrechtlichen Standards gerecht werden will und zur Verbesserung der Lage in Mexiko beitragen möchte, sollte sie von schärferen Verpflichtungen absehen, nicht den obersten Fürsprecher für europäische Großfirmen mimen und sich aktiv für Menschenrechte einsetzen und einfordern. Ansonsten droht die mexikanische Bevölkerung noch tiefer in die Armut abzurutschen und weitere tausende Mexikaner werden sich zur Flucht gezwungen sehen. 7) Brot für die Welt: Menschenrechte auf dem Abstellgleis; Artikel vom 01.05.2017
Fußnoten und Quellen:
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