Deutschland braucht ein Lieferkettengesetz
Die Diskussionen rund um ein deutsches Lieferkettengesetz dauern schon seit geraumer Zeit an. Während Wirtschaftsverbände sich interessengemäß stark darum bemühen diesem Trend entgegen zu wirken, fordern vor allem zivilgesellschaftliche Organisationen und NGOs eine klare Gesetzgebung zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt. Eine aktuelle Studie des Business & Human Rights Resource Centre und der Züricher Hochschule für Angewandte Wissenschaften gibt Grund die Frequenz der Forderungen zu erhöhen. Geprüft wurden die 20 größten deutschen Unternehmen in vier Kernbereiche der menschenrechtlichen Sorgfaltsplicht. Der Nachholbedarf ist groß. Im Schnitt erreichten die Unternehmen 42 Prozent der möglichen Gesamtpunkzahl. Das ist weniger als die Hälfte. Siemens führt die Statistik mit 60 Prozent der möglichen Punkte an. Daimler und die Deutsche Telekom landeten punktgleich auf Platz zwei und drei. Mit 25 Prozent liegt die Deutsche Bank auf dem letzten Platz. ZF Friedrichshafen, die Deutsche Post und die Deutsche Bahn schnitten ähnlich schlecht ab. 1) Presseportal: Konzernverantwortung: Grösste deutsche Unternehmen bleiben bei Menschenrechten hinter Erwartungen zurück; Artikel vom 04.11.2019 2) epo: Umwelt: Studie zeigt Handlungsbedarf: Bundesregierung muss Lieferkettengesetz auf den Weg bringen; Artikel vom 04.11.2019
2016 forderte die Bundesregierung Deutschlands Konzerne dazu auf, bei ihrer Produktion im Ausland, die Menschenrechte gemäß den UN-Leitprinzipien besser zu schützen. Festgehalten ist das im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) – basierend auf freiwilliger Selbstverpflichtung. Eine Formulierung, mit der sich viele schwer tun, denn in der Praxis ist sie selten funktional. Auf freiwilliger Ebene kann von Verpflichtung keine Rede sein. Aktuell läuft das erste Monitoring, eine Evaluierungsphase, in der die Regierung die Umsetzung des NAP prüft. Eine zweite Begutachtung ist für das erste Halbjahr 2020 vorgesehen. Sollten diese Untersuchungen kollektiv ergeben, dass weniger als 50 Prozent der in Deutschland ansässigen Unternehmen (mit mehr als 500 Mitarbeitern) ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachkommen, behält es sich die Regierung vor ein entsprechendes Gesetz zu erlassen.
Wie genau würde ein deutsches Lieferkettengesetz aussehen? Wie bereits dargelegt soll die gesetzliche Regelung den Schutz der Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette deutscher Großunternehmen garantieren. Konkrete Operatoren des Gesetzes wären Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdemechanismen, interne Dokumentationspflicht und ein der Öffentlichkeit zugänglicher Sorgfaltsplan. Ein Großunternehmen ist ein Unternehmen dann, wenn es mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt: wenigstens 250 Mitarbeiter, wenigstens 20 Millionen Euro Bilanzsumme, wenigsten 40 Millionen Euro Umsatz. Kleinere Unternehmen wären betroffen, wenn sie in Risikosektoren wie der Textil-Leder-oder chemischen Industrie tätig sind. Das sind konkret ungefähr 15.000 große Unternehmen und eine nicht genau bezifferbare Anzahl kleinerer Unternehmen. Die Kritiker dieses Gesetzesentwurfs sitzen vor allem in der Wirtschaft. Immer wieder vereinbarten Lobbiesten Gesprächstermine mit den zuständigen Ministerien und sorgten unter anderem dafür, dass die Strenge des aktuellen Monitorings deutlich gemildert wurde. Es gibt jedoch durchaus Unternehmen, die sich selbst für ein Lieferkettengesetz aussprechen. Was in der öffentlichen Debatte nämlich oft unter geht: Ein Gesetz würde einen fairen Wettbewerb garantieren und gleiche Bedingungen für alle Akteure schaffen. Aktuell ist das nicht der Fall. Für den Verbraucher würde das eigene Konsumverhalten transparenter werden und nicht zuletzt wäre das Gesetz ein Bekenntnis der Bundesregierung, hin zu Menschenrechten und Umweltschutz. Ein starkes nationales Gesetz könnte womöglich auch ein Anstoß sein, die Unternehmensverantwortung auf EU-Ebene weiter zu diskutieren. Letztendlich handelt es sich bei Lieferketten und Wertschöpfungsketten um internationale Mechanismen, die teilweise schwer durchschaubar und kontrollierbar sind. Diese Komplexität lässt sich leichter durchdringen, wenn einheitliche Regelungen auf internationaler Ebene veranlasst werden. 3) BME Verband: Neuer Nährboden für ein Lieferkettengesetz; nicht mehr verfügbar 4) Frankfurter Rundschau: Lieferkettengesetz: Menschenrechte: Sorgfältig verwässert; Artikel vom 12.11.2019
Schlechte Arbeitsbedingungen in Entwicklungsländern, Kinderarbeit, Ausbeutung, Hungerlöhne und enorme Umweltverschmutzungen sind keine Geheimnisse der Wirtschaft. Die daraus resultierende Armut, Ungleichheit, Ungerechtigkeit und Fluchturachen auch nicht. Konstant wird darüber berichtet, konstant wird sich darüber beschwert. Gehandelt wird jedoch nie konsequent. Verbal äußern sich deutsche Unternehmen ständig über die Wichtigkeit der Menschenrechte, aber diesen Worten folgen keine Taten. Wenn überhaupt, wird auf öffentlich gewordene Verstöße reagiert, anstatt den Kern des Problems zu bekämpfen. Ein Gesetz würde den ambitionierten Unternehmen Rechtssicherheit und Unterstützung bieten und die weniger ambitionierten Konzerne dazu zwingen ihre Verantwortung ernst zu nehmen. Eine Verantwortung, die ernst genommen werden muss.
Fußnoten und Quellen:
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