EU erstmals für Mitverantwortung am Klimawandel verklagt
Ende Mai vergangenen Jahres kam es für die Europäische Union zu einer noch nie dagewesenen Situation: Sie wurde von einem Zusammenschluss von zehn Familien aus Portugal, Deutschland, Frankreich, Rumänien, Schweden, Italien, Kenia und Fidschi vor dem Europäischen Gericht (EuG) verklagt. Die Klage des sogenannten „People’s Climate Case“ richtete sich sowohl gegen den Europäischen Rat als auch gegen das Parlament. Grund dafür, dass die Familien gemeinsam vor Gericht zogen, ist der Vorwurf, die Europäische Gemeinschaft unternehme zu wenig gegen den Klimawandel. 1) Spiegel Online: Familie Recktenwald verklagt die EU; Artikel vom 24.05.2018 Bei ihrer Klage wurden die Familien von Umweltorganisationen wie zum Beispiel Germanwatch unterstützt, die ebenfalls kritisieren, dass die Abwendung gefährlicher Folgen des Klimawandels durch die Klimaziele der EU nicht gewährleistet sei. Diese umfassen eine Verringerung der Emissionen in der Union um 40 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 – das sei zu schwach, kritisieren die Kläger, die allesamt bereits jetzt von Klimawandelfolgen wie Wassermangel, Dürre, Überschwemmungen, Rückzug von Eis und Schnee sowie der Zunahme von Stürmen und Hitzewellen unmittelbar betroffen sind. Die Familien sehen ihr Grundrecht auf Gesundheit und Leben sowie das Wohl ihrer Kinder, die durch den Klimawandel bedroht sind, von der Politik der EU nicht ausreichend geschützt. 2) Langeoog.de: Klimaklage: Langeooger Familie verklagt die Europäische Union wegen nichtausreichendem Klimaschutz; zuletzt aufgerufen am 18.10.2019 Durch ihre Sammelklage wollen sie erreichen, dass die Union zur Verabschiedung höherer Klimaziele gezwungen wird.
Unter den Klagenden befindet sich auch eine Familie aus Deutschland, die auf der Nordseeinsel Langeoog wohnt und ihre Lebensgrundlage durch den Anstieg des Meeresspiegels sowie das häufigere Auftreten von Sturmfluten gefährdet sieht. Ein weiterer Kläger ist der kenianische Ziegenhirte Roba Guyo, der in dem kleinen Dorf Badanreero im Norden des Landes lebt. In der Region wird das Wasser knapp, durch die zunehmende Hitze aufgrund des Klimawandels kommt es immer häufiger zu Dürren, bei denen viele Tiere verenden und die Landwirte in existenzielle Not geraten. So hat auch Roba Guyo einen Großteil seiner Herde verloren und beschlossen, sich der Sammelklage gegen die Europäische Union anzuschließen. 3) Deutschlandfunk: Kenianer will Europäer zu strengeren Klimazielen zwingen; Artikel vom 11.03.2019 Vielen in Europa ist gar nicht klar, dass bereits heute Menschen aufgrund des Klimawandels in lebensbedrohliche Problemlagen geraten. Die EU ist einer der Haupt-Emittenten von CO2 und unser Lebensstil trägt aktiv dazu bei, dass in anderen Ländern Menschen durch die Folgen des Klimawandels sterben oder zur Flucht gezwungen werden. 4) Deutschlandfunk: Kenianer will Europäer zu strengeren Klimazielen zwingen; Artikel vom 11.03.2019 Im Mai dieses Jahres ist die Sammelklage jedoch vom EuG aus formellen Gründen abgewiesen worden – und das, obwohl das Gericht die Beeinträchtigung der Kläger durch den Klimawandel anerkannt hatte. Als Begründung für die Zurückweisung wurde die „mangelnde individuelle Betroffenheit“ der Kläger aufgeführt. Da alle gleichermaßen vom Klimawandel betroffen seien, seien die Familien nicht befugt, die europäische Klimapolitik vor Gericht anzufechten. 5) Klima der Gerechtigkeit: Update zum People’s Climate Case: EU-Gericht erkennt Betroffenheit durch Klimawandel an, stuft Klage jedoch als unzulässig ein; Artikel vom 22.05.2019 Maßgeblich für die Zurückweisung sei nicht die Intensität der Beeinträchtigung durch den Klimawandel, sondern deren Einzigartigkeit beziehungsweise Exklusivität. 6) Greenpeace: People’s Climate Case: EU-Gericht erkennt Betroffenheit durch Klimawandel an, stuft Klage jedoch als unzulässig ein; Artikel vom 22.05.2019 Individuelle Betroffenheit bedeutet hier, dass die Kläger vor dem Gericht vorweisen müssen, dass sie in einer Art und Weise betroffen sind, die sie von anderen Adressaten der Regelungen unterscheidet. Es ist weithin bekannt, dass dieses Kriterium den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Gericht einschränkt.
People’s Climate Case gibt aber nicht auf – die Familien prüfen jetzt, ob sie vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH in Berufung gehen. 7) Greenpeace: People’s Climate Case: EU-Gericht erkennt Betroffenheit durch Klimawandel an, stuft Klage jedoch als unzulässig ein; Artikel vom 22.05.2019 Dass die Klage nicht in der Sache, sondern nur als formal unzulässig zurückgewiesen wurde, ist aufgrund der akuten Bedrohungslage durch den Klimawandel nicht verständlich. Der Zusammenhang zwischen unserem Lebensstil, dem hohen Ausstoß von Treibhausgasen und der Veränderung des Klimas weltweit wird immer deutlicher. Staaten und Institutionen wie die Europäische Union müssen daher dringend handeln, um die Grundrechte ihrer Bürger vor den Folgen des voranschreitenden Klimawandels besser zu schützen. Bereits jetzt werden Menschen durch dessen Folgen in ihrer Existenz bedroht und es ist längst an der Zeit, schnell weitreichende Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere dramatische Entwicklung der Situation zu verhindern.
Fußnoten und Quellen:
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